1.7.) Der Kaffeehandel und der Staat.


Umso stärker der Handel mit Kaffee wurde, um so mehr wurde von den einzelnen Landesherren über die Möglichkeit am Ertrag des Kaffeehandels teilzuhaben, nachgedacht. Ludwig XIV. gründete 1692 ein Kaffee - Vertriebs - Monopol um seine Kriegskasse zu füllen. Das Monopol zerbrach jedoch einige Jahr später. Der Grund hierfür war der Schmuggel und Schwarzhandel. Friedrich II. (der Große) führte ein Röstmonopol, die sogenannten staatlichen Brandhäuser, im Jahre 1781 ein. Zu dieser Zeit gab es den Beruf des "Kaffeeriechers", dieser war Beamter und er schnüffelte überall nach Schwarzröstern. Friedrich Wilhelm II. , der Neffe Friedrich des Großen, hob im Jahre 1787 das Monopol wieder auf. Einige Brandhäuser wurden daraufhin privat weiter betrieben und so wurde der Grundstein für einige Großröstereien gelegt. Die rasante Entwicklung des Handelns mit Kaffee zeigen folgende Zahlen.

1750 ca 600.000 Sack a 60 kg.
1850 ca. 4.000.000 Sack a 60 kg.
1950 ca. 36.000.000 Sack a 60 kg.
1995 ca. 94.000.000 Sack a 60 kg.


Heute werden in Deutschland pro Kilo Kaffee Euro 2,19 Kaffeesteuer an den Staat fällig, sowie 7 % MwSt.. Wir sehen, dass sich im Laufe der Zeit nicht viel geändert hat. Außer Deutschland haben Belgien und Dänemark ebenfalls eine Kaffeesteuer.

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